Ein Katzenhotel darf nur betreiben, wer eine Erlaubnis für gewerbsmäßige Katzenhaltung nach Tierschutzgesetz vorlegen kann. Die Erlaubnis wird durch das zuständige Veterinäramt erteilt und ist mit Auflagen verbunden. Voraussetzung ist ein Sachkundenachweis, in dem der Verantwortliche und sein Vertreter ausreichende Kenntnisse zu Verhalten, Haltung, Fütterung, Gesundheit, Anatomie, Fortpflanzung sowie den wichtigsten Rechtsbestimmungen für Katzen nachweisen. Weiterhin werden vom Veterinärmt Betriebskontrollen durchgeführt, bei denen Betreiber, Räumlichkeiten und Haltungsbedingungen überprüft werden. Die Nachweise zu Betriebskontrollen sowie die Erlaubnis zum Betrieb des Katzenhotels können Sie auf dieser Seite einsehen. Erlaubnis und Betriebskontrolle vom März 2017
Erlaubnis und Betriebskontrolle vom September 2014
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