Dienstag, 9. Mai 2017

Impfungen - ein MUSS für den Aufenthalt im Katzenhotel

Folgende Impfungen müssen nachgewiesen werden:


Mir ist bekannt, dass hier länger keine Tollwut aufgetreten ist und manche Tierärzte deshalb von der Tollwut-Impfung abraten. Ich kenne auch die Diskussion darüber, dass ggf. viel zu häufig geimpft wird. Oder das Argument, die Katze sei doch nur in der Wohnung.

Dennoch! Es gibt Auflagen des Veterinäramts und die hält das Katzenhotel ein. 

Der Impfschutz wird mit dem Impfpass nachgewiesen, der während des Aufenthalts im Hotel bleiben muss. 

Sollte der Impfpass verloren gegangen sein, lassen Sie bitte vor dem Hotelaufenthalt einen Ersatzausweis ausstellen, Ihr Tierarzt hat die Impfdaten Ihrer Katze(n) bestimmt in seinem System.

Katzen die aus Alters- oder gesundheitlichen Gründen nicht nachgeimpft werden können oder sollen, werden nur aufgenommen, wenn das durch eine schriftliche Bestätigung Ihres Tierarztes begründet wird. Das gleiche gilt für Impfstoffe, die länger als oben angegeben einen aktiven, wirksamen Impfschutz bieten. Auch hier benötigt das Katzenhotel eine schriftliche Bestätigung darüber, welcher Impfstoff verwendet wurde, wann die letzte Impfung erfolgte und bis zu welchem Datum der Impfschutz besteht.

Natürlich müssen Sie mit diesen Aufnahmebedingungen nicht einverstanden sein. Aber sie sind Bestandteil des Pensionsvertrages, den wir für die Aufenthaltsdauer schließen: werden sie nicht eingehalten, kann ich Ihre Katze nicht im Hotel unterbringen. Da sind auch keine Ausnahmen möglich. Kümmern Sie sich deshalb bitte rechtzeitig um die Impfungen, vielleicht hilft Ihnen diese Checkliste.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich meine Genehmigung für den Betrieb des Katzenhotels nicht wegen eines fehlenden Impfschutzes riskieren werde. Ich betreibe das Katzenhotel nämlich wirklich gerne und möchte das auch noch ein paar Jahre weiter machen.... 

Vielen Dank!

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